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   BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79   

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https://dejure.org/1979,9949
BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79 (https://dejure.org/1979,9949)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79 (https://dejure.org/1979,9949)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 2/79 (https://dejure.org/1979,9949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79
    Das hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 29.09.1969 - VII ZR 108/67

    Festsetzung einer Vergütung bei fehlender Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79
    Dabei kann offen bleiben, ob die vom Beschwerdeführer nach seinen Angaben angewendeten Sätze der Gebührenordnung des Zentralverbandes der Helfer in Steuersachen vom 25. April 1953 (sog. Kasseler Tabelle) die übliche Vergütung im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. zu dieser Frage für die sog. AllGO BGH NJW 1970, 699), oder ob der Beschwerdeführer seine Vergütung gemäß §§ 315, 316 BGB bestimmen konnte.
  • BGH, 09.04.1970 - VII ZR 146/68

    "Berufstätigkeit des Rechtsanwalts" (§1 Abs. 1 BRAGebO)

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79
    Daß es sich dabei nicht um eine typisch anwaltliche Berufstätigkeit handelte, und daß deshalb seine Vergütung nicht gemäß § 1 Abs. 1 BRAGO nach diesem Gesetz zu bemessen war (vgl. BGHZ 53, 394 [BGH 09.04.1970 - VII ZR 146/68]), ändert daran nichts.
  • BGH, 17.01.1977 - AnwSt (B) 6/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1979 - AnwSt (R) 2/79
    Die sich im wesentlichen die Gründe des Ehrengerichts zu eigen machende Begründung des Ehrengerichtshofs ist zwar knapp, jedoch ausreichend, zumal gegen den Rechtsanwalt wegen verspäteter Abrechnung eines Auftrages schon einmal eine ehrengerichtliche Maßnahme verhängt werden mußte (AnwSt (B) 6/76).
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